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CSU Klausur – Zeit für Veränderungen

Verantwortlicher Autor: Joachim Scheuermann München/Seeon, 07.01.2022, 11:55 Uhr
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München/Seeon [ENA] Klausurtagungen waren schon immer für eine Überraschung gut. Begonnen hat es mit dem legendären Beschluß von Kreuth, in dem 1976 die CSU die Fraktionsgemeinschaft mit der CDU aufgekündigt hatte. Wildbad Kreuth ist nicht so sehr als Staatsbad in der Öffentlichkeit wahrgenommen worden, sondern daß von den Klausurtagungen der CSU in Kreuth Signale ausgesandt wurden, die die politische Landschaft radikal verändert haben.

Dieser Beschluß von Kreuth wurde zwar nicht am Jahresanfang gefaßt, dennoch sind die weiteren Veränderungen immer von den Klausurtagungen ausgegangen. Auf diesen Klausurtagungen wurden in der Folgezeit immer wieder entscheidende politische Weichenstellungen getroffen. Vor allem Wechsel bei den von der CSU gestellten Ministerpräsidenten gingen von den zuvor stattgefundenen Klausurtagungen aus. U.a. war dies von Streibl zu Stoiber, von Stoiber zu Beckstein und von Seehofer zu Söder der Fall gewesen.

Seit 2017 finden die Klausurtagungen der CSU Landesgruppe der Bundestagsabgeordneten und der Landtagsfraktion nicht mehr in Kreuth statt sondern danach in Seeon und anderen Orten. Jedoch haben diese Klausurtagungen schon seit vielen Jahrzehnten zu prägenden Beschlüssen geführt. Es ist nicht so sehr ein Ort entscheidend, sondern daß die Abgeordneten wie im Kloster innehalten können und die Zeit nützen, darüber nachzudenken, wer ihnen einen Auftrag erteilt hat.

Die Abgeordneten der CSU sind gut beraten darüber nachzudenken, von wem sie ihren Auftrag erhalten haben. In demokratischen Zeiten kann das nur der Souverän sein und sicherlich nicht irgendeine Einzelperson die sich als allwissender Führer geriert und versucht über das „Teile und Herrsche“ Macht über die Abgeordneten auszuüben. Der Abgeordnete ist nur seinem Gewissen verpflichtet und nicht irgendeiner Fraktion. Dies gilt in erster Linie für die Landtagsabgeordneten, da die Bundestagsabgeordneten voraussichtlich noch dreieinhalb Jahre ihre Ruhe vor dem Urteil des Souveräns haben.

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